Alle genannten Preise verstehen sich in EURO zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer
Einsatzbedingung: 1-Schichtbetrieb von Montag - Freitag; ohne Wochenend-& Feiertagsarbeit
Die Abrechnung erfolgt jeweils zum Monatsende bzw. nach Abschluss der Miete!
Die Mietpreise sind an die jeweilige Mietdauer gebunden. Bei vorzeitiger Rückgabe ändert sich der Mietpreis gemäß unserer Mietpreisstaffelung.
Der Mieter schließt das Mietobjekt für die Dauer der Miete in seine Betriebshaftpflichtversicherung ein.
Der Betrieb auf öffentlichem bzw. öffentlich zugänglichem Gelände ist nur mit Geräten möglich die entsprechend ausgerüstet sind.
Der Mieter muss sicherstellen, dass die Personen, die dieses Gerät bedienen, einen entsprechenden Führerschein besitzen! Bei Teleskopen ist zu dem die entsprechende Führerscheinklasse zu beachten.
Kosten die durch die Angabe falscher Lieferorte oder Abladestellen entstehen, sind vom Mieter zu tragen.
Längere Wartezeiten bei Anlieferung oder Abholung werden dem Mieter nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Im Mietpreis sind folgende Serviceleistungen enthalten:
Im Mietpreis nicht enthalten:
Alle genannten Preise verstehen sich in EURO zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Einsatzbedingung: 1-Schichtbetrieb von Montag - Freitag; ohne Wochenend-& Feiertagsarbeit.
Mietgeräte müssen bei Mietende zwingend freigemeldet werden (telefonisch / Email), es erfolgt keine automatische Abholung.
Alle unsere Mietgeräte sind mit einem GPS-Ortungs und Telematiksystem ausgerüstet. Informationen dazu finden Sie unter: Mietinfo.
Die Abrechnung erfolgt jeweils zum Monatsende bzw. nach Abschluss der Miete.
Die Mietpreise sind an die jeweilige Mietdauer gebunden. Bei vorzeitiger Rückgabe ändert sich der Mietpreis gemäß unserer Mietpreisstaffelung.
Der Mieter schließt das Mietobjekt für die Dauer der Miete in seine Betriebshaftpflichtversicherung ein.
Der Betrieb auf öffentlichem bzw. öffentlich zugänglichem Gelände ist nur mit Geräten möglich die entsprechend ausgerüstet sind.
Der Mieter muss sicherstellen, dass die Personen, die dieses Gerät bedienen, eine entsprechende Ausbildung haben! Bei Teleskopstapler ist zu dem die entsprechende Führerscheinklasse zu beachten. Ist eine Einweisung auf das Mietgerät bei Anlieferung notwendig, ist diese im Voraus anzumelden.
Kosten die durch die Angabe falscher Lieferorte oder Abladestellen entstehen, sind vom Mieter zu tragen.
Längere Wartezeiten bei Anlieferung oder Abholung werden dem Mieter nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Für Schäden und Kosten die durch Verspätung der Lieferung sowie durch technische Defekte der Geräte entstehen, ist der Vermieter nicht haftbar zu machen.
Abweichungen oder Änderungen bei technischen Daten der Geräte behalten wir uns vor.
Mündliche Nebenabreden erlangen erst durch schriftliche Bestätigung Wirksamkeit.
Folgende, anfallende Kosten werden nach Aufwand berechnet
Grundlage aller Aufträge sind unsere AGB/ALB sowie unsere Mietvertragsbedingungen jeweils mit aktuellstem Stand:
Im Mietpreis sind folgende Serviceleistungen enthalten:
Im Mietpreis nicht enthalten:
An Wochenenden und Feiertagen besteht grundsätzlich keine Servicebereitschaft.
Der Mieter hat die Möglichkeit, die angemieteten Geräte gegen Maschinenbruch und nach „ABMG“ (Allgemeine Bedingungen für die Maschinen- und Kaskoversicherung von fahrbaren Geräten) zu versichern. Eine Zusammenfassung der Leistungen finden Sie auf unserem Merkblatt zur Maschinenbruchversicherung
Schäden an Mietgeräte melden Sie einfach mit unserer Schadenmeldung !!!
Wir prüfen dann umgehend, ob der Schaden versichert ist.
In unseren Mietgeräten ist ein GPS-Telematik-System verbaut, welches Daten an die Ziegler Gabelstapler GmbH übermittelt. Die Übermittlung der Daten dient der Erfassung von Maschinenbetriebszuständen und der technischen Fernüberwachung sowie der Aufklärung eventueller Diebstähle. Hierzu können Standort, Datum, Einsatzzeiten und sonstige maschinen-technische Informationen erfasst werden. Mit Unterschrift des Mietvertrages akzeptiert der Mieter die Übermittlung dieser Systemdaten. Selbstverständlich werden diese Parameter nach datenschutzrechtlichen Vorschriften vertraulich behandelt und keinesfalls an Dritte weitergegeben.
Am 1. Dezember 2023 wurden für die Maut CO2-Emissionsklassen als neues Tarifmerkmal eingeführt. Für die Lkw-Maut wird folglich ein CO2-Aufschlag erhoben, pro Tonne CO2 wird dieser Aufschlag fällig. Konkret bedeutet das, dass für alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse ab 7,5 Tonnen zusätzlich zur bestehenden Maut einen Mautteilsatz für den CO2-Ausstoß zur bisherigen Maut hinzugerechnet wird.
// Kurzzeitmiete
ab einem Tag - schnell und unkompliziert
// Langzeitmiete
mit und ohne Full-Service, Geräte nach Kundenwunsch (BestandsgerätE)
// Rent Complete
Kundenspezifische Gerätekonfiguration Monatliche Raten inkl. Maschinenbruchversicherung, Service und Ersatzteilen (genauere Informationen auf Anfrage)
Alle genannten Preise verstehen sich in EURO zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Einsatzbedingung: 1-Schichtbetrieb von Montag - Freitag; ohne Wochenend-& Feiertagsarbeit.
Mietgeräte müssen bei Mietende zwingend freigemeldet werden (telefonisch / Email), es erfolgt keine automatische Abholung.
Alle unsere Mietgeräte sind mit einem GPS-Ortungs und Telematiksystem ausgerüstet. Informationen dazu finden Sie unter: Mietinfo.
Die Abrechnung erfolgt jeweils zum Monatsende bzw. nach Abschluss der Miete.
Die Mietpreise sind an die jeweilige Mietdauer gebunden. Bei vorzeitiger Rückgabe ändert sich der Mietpreis gemäß unserer Mietpreisstaffelung.
Der Mieter schließt das Mietobjekt für die Dauer der Miete in seine Betriebshaftpflichtversicherung ein.
Der Betrieb auf öffentlichem bzw. öffentlich zugänglichem Gelände ist nur mit Geräten möglich die entsprechend ausgerüstet sind.
Der Mieter muss sicherstellen, dass die Personen, die dieses Gerät bedienen, eine entsprechende Ausbildung haben! Bei Teleskopstapler ist zu dem die entsprechende Führerscheinklasse zu beachten. Ist eine Einweisung auf das Mietgerät bei Anlieferung notwendig, ist diese im Voraus anzumelden.
Kosten die durch die Angabe falscher Lieferorte oder Abladestellen entstehen, sind vom Mieter zu tragen.
Längere Wartezeiten bei Anlieferung oder Abholung werden dem Mieter nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Für Schäden und Kosten die durch Verspätung der Lieferung sowie durch technische Defekte der Geräte entstehen, ist der Vermieter nicht haftbar zu machen.
Abweichungen oder Änderungen bei technischen Daten der Geräte behalten wir uns vor.
Mündliche Nebenabreden erlangen erst durch schriftliche Bestätigung Wirksamkeit.
Folgende, anfallende Kosten werden nach Aufwand berechnet
Grundlage aller Aufträge sind unsere AGB/ALB sowie unsere Mietvertragsbedingungen jeweils mit aktuellstem Stand:
Im Mietpreis sind folgende Serviceleistungen enthalten:
Im Mietpreis nicht enthalten:
An Wochenenden und Feiertagen besteht grundsätzlich keine Servicebereitschaft.
Der Mieter hat die Möglichkeit, die angemieteten Geräte gegen Maschinenbruch und nach „ABMG“ (Allgemeine Bedingungen für die Maschinen- und Kaskoversicherung von fahrbaren Geräten) zu versichern. Eine Zusammenfassung der Leistungen finden Sie auf unserem Merkblatt zur Maschinenbruchversicherung
Schäden an Mietgeräte melden Sie einfach mit unserer Schadenmeldung !!!
Wir prüfen dann umgehend, ob der Schaden versichert ist.
In unseren Mietgeräten ist ein GPS-Telematik-System verbaut, welches Daten an die Ziegler Gabelstapler GmbH übermittelt. Die Übermittlung der Daten dient der Erfassung von Maschinenbetriebszuständen und der technischen Fernüberwachung sowie der Aufklärung eventueller Diebstähle. Hierzu können Standort, Datum, Einsatzzeiten und sonstige maschinen-technische Informationen erfasst werden. Mit Unterschrift des Mietvertrages akzeptiert der Mieter die Übermittlung dieser Systemdaten. Selbstverständlich werden diese Parameter nach datenschutzrechtlichen Vorschriften vertraulich behandelt und keinesfalls an Dritte weitergegeben.
Am 1. Dezember 2023 wurden für die Maut CO2-Emissionsklassen als neues Tarifmerkmal eingeführt. Für die Lkw-Maut wird folglich ein CO2-Aufschlag erhoben, pro Tonne CO2 wird dieser Aufschlag fällig. Konkret bedeutet das, dass für alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse ab 7,5 Tonnen zusätzlich zur bestehenden Maut einen Mautteilsatz für den CO2-Ausstoß zur bisherigen Maut hinzugerechnet wird.
Maschinen Clever-mieten bei Ziegler
Ziegler Gabelstapler ist seit über 60 Jahren der Partner an Ihrer Seite für alle Transportaufgaben in Ihrem Unternehmen. In den letzten Jahren hat sich die Vermietung von Maschinen immer weiter entwickelt und ist zu einem wichtigen Bereich gewachsen.
Die Aussage "clever-mieten!" ist nicht nur ein Slogan, mit starken Marken und als starker Partner ist eine Anmietung eines Staplers bei Ziegler ein Kinderspiel.
Unsere Stapler-Mietflotte ist mittlerweile auf über 250 Geräte angewachsen und ist damit in der Lage auch die schwierigsten Aufgaben unserer Kunden zu erledigen.
In unseren Mietstationen Augsburg und Ingolstadt können Kunden aus einer Vielfalt von Maschinen wählen und mieten:
Starke Marken !!!
Toyota, Merlo, AUSA, Manitou, Dieci, Sinoboom, Haulotte, Genie, PB-Lift, Pramac
Über unser weitverzweigtes Partnernetzwerk, können wir unseren Kunden auch Maschinen anderer Hersteller anbieten:
Linde, Still, Jungheinrich, Toyota, Kalmar, Doosan, HangCha, Yale, EP-Lift, Hyster um nur einige zu nennen.
Starker Partner - Immer regional vor Ort !!!
Unser Vertriebsgebiet umfasst den gesamten Südbayerischen Raum.
Ob Regensburg, Ingolstadt, Passau, Dingolfing, Landshut, Freising, München, Rosenheim, Starnberg, Dachau, Pfaffenhofen, Donauwörth, Dillingen, Augsburg, Ulm, Neu-Ulm, Biberach, Kempten, Friedrichshafen, Kaufbeuren, Landsberg, Garmisch oder Schongau - Kein Problem !!!
Mit unserer modernen LKW-Flotte liefern wir pünktlich, flexibel und umweltfreundlich !!!